Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.05.2023
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung nach Art. 53 für das Insektizid INSEGAR (Wirkstoff Fenoxycarb) erteilt hat. Die Zulassung ist auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode beschränkt. Die Zulassung von INSEGAR erfolgt für den Zeitraum vom 15. Mai 2023 bis zum 11. September 2023.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
INSEGAR hat in der Bieneneinstufung die Anwendungsbestimmung NB6611 erhalten und ist damit ein sog. B1-Mittel. INSEGAR darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im Freilandobstbauanbau der genannten Kulturen im BBCH-Entwicklungsbereich zwischen BBCH 72 und BBCH 85 gegen Eier und schlüpfende Larven des genannten Schädlings gesprüht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe (max. 0,6 kg/ha) in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe; max. dürfen 1,2 kg/ ha (bei 2 Behandlungen) eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mind. 14 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit wurde festgelegt auf exakt 28 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.