Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Obstanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Insegar (mit dem Wirkstoff Fenoxycarb) für Notfallsituationen zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode.
Die Zulassung von Insegar wird für die Zeit vom 15. Mai 2023 bis zum 11. September 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Insegar -Menge ist auf 5.400 kg begrenzt und damit ausreichend für etwa 4.500 ha Anbaufläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Insegar darf im Freilandanbau von Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gegen Eier und schlüpfende Larven im jeweiligen Entwicklungsbereich der o.a. Kulturen zwischen BBCH 72 bis BBCH 85 gesprüht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe (max. 0,6 kg/ha) in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Als maximaler Mittelaufwand gelten 1,2 kg/ha (bei 2 Behandlungen). Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Die Wartezeit beträgt exakt 28 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.