Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Möhren
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pirimor G (Wirkstoff Pirimicarb) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Gierschblattlaus als Virusvektor in Möhre die der Pflanzguterzeugung dienen.
Die Zulassung von Pirimor G erfolgt für den Zeitraum vom 23. Mai 2023 bis zum 19. September 2023. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 900 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 3.000 ha Möhrenanbaufläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Pirimor G darf nach Warndienstaufruf, bei Blattlausbefall im Freilandanbau von Bundmöhren und Waschmöhren im Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 10 bis BBCH 49 gespritzt werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 300 g/ha in 200 – 600 Liter Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit wurde festgelegt auf exakt 7 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.