Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Korit 420 FS
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 28.11.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Korit 420 FS (Wirkstoff: Ziram) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Die Zulassung von Korit 420 FS ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Saatgutbehandlung von Mais gegen Vogelfraß beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Mai 2025. Die Anwendung zur Beizung von Mais-Saatgut für die Saatgutproduktion sowie für Züchtungs- und Sortenversuche ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 5.715 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Korit 420 FS darf vor der Saat gegen Fasan, Rabenkrähe, Taube im Freilandanbau in Mais zur Saatgutbehandlung aufgebracht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 87,5 ml/Saatguteinheit (entspricht 0,6 Liter/100 kg Saatgut). Der maximale Mittelaufwand in Höhe von 175 ml/ha (entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha, eine Einheit entspricht 50.000 Korn). Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden. festgelegt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.