Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Karate Zeon in Apfel und Birne sowie in Süß- und Sauerkirsche
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Karate Zeon darf im Rahmen dieser Notfallzulassung in Apfel und Birne sowie in Süß- und Sauerkirsche eingesetzt werden gegen Fruchtschädigende Wanzen wie:
- Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus)
- Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes)
- Grüne Reiswanze (Nezara viridula)
- Grüne Stinkwanze (Palomena prasina)
- Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa)
- Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys)
- Beerenwanze (Dolycoris baccarum)
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Grüne Futterwanze und die Rotbeinige Baumwanze beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 25. März 2024 bis zum 22. Juli 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich.
Für die Anwendung gegen Grüne Stinkwanze, die Grüne Reiswanze, die Graue Gartenwanze, die Marmorierte Baumwanze und die Beerenwanze wird die Zulassung vom 01. Mai 2024 bis 28. August 2024 erteilt. Die Ausbringung ist damit ebenfalls für 120 Tage möglich.
Die bundesweit insgesamt zugelassene Menge wird auf 120 Liter begrenzt und ist damit ausreichend um 1.400 ha Apfel und Birne und 200 ha Süß- und Sauerkirschen zu behandeln.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Karate Zeon darf im Freilandobstbau nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) gegen die Jungen Nymphenstadien (L1 bis L3) der oben genannten Schadorganismen eingesetzt und wie folgt gesprüht werden:
- zur Behandlung gegen Grüne Futterwanze, Rotbeinige Baumwanze: Kurz vor der Blüte bis kurz nach der Blüte im Kulturentwicklungszeitraum zwischen BBCH 59 bis BBCH 72
- zur Behandlung gegen Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze, Beerenwanze: Im Sommer (Juni bis August) im Stadium der Kulturentwicklungszeitraum zwischen BBCH 74 bis BBCH 85
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 0,0375 l/ha und m Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,075 Liter/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.