Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.09.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Fonganil Gold (Wirkstoff Metalaxyl-M) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen „Falscher Mehltau“ in der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten im Gewächshaus beschränkt.
Die Zulassung von Fonganil Gold erfolgt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 28. Januar 2024. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 150 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Fonganil Gold darf auf versiegelten Flächen im Gewächshaus gegossen werden gegen Falscher Mehltau in Salat-Arten ab BBCH 12 der jeweiligen Salatkultur deren Verwendungszweck der Jungpflanzenproduktion dient und die anschließend im Freiland ausgepflanzt werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,25 ml/m² in 2,0 Liter Wasser/m². Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.