Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Isomate C LR MAX TT
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Isomate C LR MAX TT (mit den Pheromonen: (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat, Dodecan-1-ol, Tetradecan-1-ol) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) und Lederfarbener Schalenwickler (Pandemis heparana) in Kernobst beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 05. April 2024 bis zum 02. August 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.000.000 Dispenser begrenzt und ist damit ausreichend für eine Fläche von 4.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Ausbringen der Isomate C LR MAX TT „bestückten“ Dispenser darf durchgeführt werden im Freilandanbau von Kernobst vor Flugbeginn und nach Warndienstaufruf gegen Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) und Lederfarbener Schalenwickler (Pandemis heparana). Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Anzahl der Dispenser beträgt exakt 750 Dispenser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.