Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold in Zierpflanzen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für das Fungizid Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) Notfallzulassungen erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen gegen Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen (Beet- und Topfkultur) eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Fonganil Gold wird erteilt für die Zeit vom 19. Juni 2024 bis zum 16. Oktober 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 500 Liter und ist damit bei zwei Behandlungen ausreichend zur Behandlung von 50 ha Rebschulfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Fonganil Gold darf im Gewächshaus gegossen werden gegen Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen, deren Verwendungszweck als Beet- und Topfkultur vorgesehen ist. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Termin „Nach dem Topfen“ und bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome festgelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge ist wie folgt gestaffelt und beträgt
- 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm)
- 11,0 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm)
- (Gießbehandlung mit 13 ml Produkt/hl Wasser (0,013 %))
Die Wartezeit „XN“ ist ohne Bedeutung.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.