Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.11.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Die Zulassung von Fonganil Gold ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Phytophthora-Wurzel/Stängelfäule in der Jungpflanzenanzucht von Tomaten im Gewächshaus. Sie wird erteilt für die Zeit vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. April 2025, womit die Anwendung für exakt 120 Tage möglich ist. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 200 Liter zur Behandlung von Tomaten-Jungpflanzen auf 80 ha begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - Fonganil Gold darf im Gewächshaus auf versiegelten Flächen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome ab dem Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 12 gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Die Aufwandmenge beträgt 0,25 ml/m² in 2,0 Liter Wasser/m². Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.