Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.01.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für das Fungizid Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) Notfallzulassungen erteilt wurde.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in der
- Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frische Kräuter im Gewächshaus gegen Falscher Mehltau in Salat-Arten, frische Kräuter wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 29. Januar 2024 bis zum 27. Mai 2024 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 300 Liter zur Behandlung auf insgesamt 120 ha begrenzt.
- Jungpflanzenanzucht und Weiterkultur von Beet- und Balkonpflanzen gegen Pythium und Phytophthora-Arten im Gewächshaus beschränkt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Februar 2024 bis zum 30. Mai 2024 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 400 Liter, ausreichend für ca. 50 ha, begrenzt.
Produkt | Schadorganismus, Kultur | Verwendungszweck | Angaben zur sachgerechten Anwendung |
Fonganil Gold | Falscher Mehltau in Salat-Arten, frische Kräuter | Jungpflanzenerzeugung zur anschließenden Pflanzung im Gewächshaus oder Freiland | Anwendungsbereich: Gewächshaus auf versiegelten Flächen Anwendungszeitpunkt: Ab BBCH 12 Max. Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung: 1 - für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Gießen Aufwand: 0,25 ml/m² in 2 l Wasser/m² Wartezeiten frische Kräuter: 42 Tage Wartezeiten Salat-Arten: 60 Tage |
Pythium-, Phyotophthora-Arten in Beet- und Balkonpflanzen | Jungpflanzenanzucht und Weiterkultur getopfter Pflanzen | Anwendungsbereich: Gewächshaus auf versiegelten Flächen Anwendungszeitpunkt: Nach dem Topfen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung: 1 - für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Gießen Aufwand: 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm); 11 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm) (Gießbehandlung mit 13 ml Produkt/ hl Wasser (0,013 %)) Wartezeit „N“: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.