Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für eine Anwendung gegen Pflaumenwickler
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2024
Dier Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das BVL nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für INSEGAR (Wirkstoff: Fenoxycarb) eine Notfallzulassung erteilt hat. Das Mittel darf damit gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von INSEGAR wird erteilt für die Zeit vom 05. Mai 2024 bis zum 28. August 2024. In diesem Zusammenhang ist unbedingt zu beachten, dass der Vertrieb und Einsatz von Insegar WG aufgrund der anstehenden Absenkung des gesetzlichen Rückstandshöchstgehalts in den Erntefrüchten mit der voraussichtlich letztmalig erteilten Notfallgenehmigung nur noch in 2024 möglich ist. Folglich sind Restmengen in der laufenden Saison restlos aufzubrauchen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Insegar darf im Rahmen dieser Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Kultur; Schadorganismus | Stadium der Kultur; Anwendungszeitpunkt | Anzahl der Behandlungen, Wartezeit | Aufwandmenge; Erläuterungen; Anwendungstechnik |
Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Reneklode Obstbau, Freiland; Pflaumenwickler (Cydia funebrana);
Eier und schlüpfende Larven | BBCH 72 – BBCH 81;
nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf | Maximal 1 Anwendung in der Kultur, bzw. je Jahr; im Abstand von mind. 14 Tagen
Wartezeit: 70 Tage | 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe bei max. 2,5 m Kronenhöhe; max. 0,5 kg/ha; Sprühen |
Achtung:
- Bieneneinstufung: B1 (NB6611)
Einzuhaltende Anwendungsbestimmungen:
- NW607-2: 90% - 15m
- NT(unkodiert): 5m Abstand zu angrenzenden Flächen + auf 20m bei 95% Driftminderung
- NW470, SE110, SF1891-1, SS110-1, SS2101, SS610
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.