Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Exirel-Anwendung in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassung gegen Liebstöckelrüssler in Hopfen eingesetzt werden.
Die Zulassung von Exirel ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Liebstöckelrüssler in Hopfen beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 12. April 2024 bis zum 9. August 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit insgesamt zugelassene Menge wird auf 3.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 4.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Exirel darf im Freilandhopfenanbau als Einzelpflanzenbehandlung gegen die Imago des Liebstöckelrüsslers nach Warndienstaufruf auf Flächen mit Starkbefall und im Entwicklungsstadium der Kultur zwischen BBCH 11 bis BBCH 19 gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 0,375 ml pro Stock in 0,25 Liter Wasser pro Stock. Der maximale Mittelaufwand wurde auf 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha) festgelegt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.