Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Bekämpfung von Virusvektoren in Zucker- und Futterrüben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Danjiri darf im Rahmen dieser Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrüben eingesetzt werden.
Die Zulassung von Danjiri ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Blattläuse als Virusvektoren beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 1. April 2024 bis zum 29. Juli 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit insgesamt zugelassene Menge wird auf 2500 kg begrenzt und ist damit bei einer einmaligen Behandlung ausreichend für ca. 10.000 ha, Zucker- und Futterrüben zu behandeln.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Danjiri darf im Freilandackerbau nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 12 bis BBCH 39 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 0,25 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.