Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Bekämpfung von Virusvektoren in Rüben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrübe vom 30. März 2024 bis 27. Juli 2024 erteilt.
Mospilan SG darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden.
Hinweis: Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.