Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Bekämpfung von Blattläusen in Sonnenblume
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Mospilan SG (Wirkstoff Acetamiprid) für Notfallsituationen zugelassen. Die Zulassung ist auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse in Sonnenblume beschränkt.
Die Zulassung von Mospilan SG erfolgt für den Zeitraum vom 3. Mai 2023 bis 30. August 2023. Die für die genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge ist auf 3.000 kg begrenzt und ist damit - bei einer einmaligen Anwendung - ausreichend für eine Behandlungsfläche von 20.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Mospilan SG darf im Freilandanbau von Sonnenblume gegen Larven und Imagines von Blattläusen eingesetzt und nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der genannten Kultur zwischen BBCH 30 bis 55 gespritzt werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 150 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit beträgt exakt 28 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.