Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Anbau von Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel (ökologischer Anbau) eingesetzt werden.
Die Zulassung von Novodor FC ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel (ökologischer Anbau) beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 22. April 2024 bis zum 20. August 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit insgesamt zugelassene Menge wird auf 75.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 6.000 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau bei durchschnittlich zweieinhalb Anwendungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Novodor FC darf im Freilandackerbau von ökologisch angebauten Kartoffeln bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven im Stadium des Schadorganismus ab L1 bis L4 im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 31 bis BBCH 79 auch als Unterblattbehandlung gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Anwendungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 5 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 5 Liter/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.