Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Hopfenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen.
Die Zulassung von Luna Sensation erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. September 2023. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 24.745 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Luna Sensation darf im Freilandhopfenanbau nach bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) gespritzt oder gesprüht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
- bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
- BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
- BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit wurde festgelegt auf exakt 21 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.