Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Birnenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Vertimec Pro mit dem Wirkstoff Abamectin zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Gemeiner Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) in Birne beschränkt.
Die Zulassung von Vertimec Pro wird für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 28. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 10.000 Liter beschränkt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf nach Warndienstaufruf im BBCH-Entwicklungsbereich BBCH 69 – 71 (ab Blühende) gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,375 Liter/ha und m Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Je Behandlung dürfen maximal 0,75 Liter/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) ausgebracht werden. Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten durchgeführten Behandlungsmaßnahme bis zur Beerntung beträgt exakt 28 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.