Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Anbau von Futtererbsen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futtererbse eingesetzt werden.
Die Zulassung von Teppeki ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futtererbse beschränkt und wird erteilt für die Zeit vom 15. April 2024 bis zum 12. August 2024. Die Ausbringung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit insgesamt zugelassene Menge wird auf 7.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 50.000 ha Futtererbse bei einer Behandlung.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Teppeki darf im Freilandackerbau von Futtererbse nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Stadium der Kultur BBCH 11 bis BBCH 71 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt exakt 140 g/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.