Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Anwendung in Winterraps erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Scenic Gold (Wirkstoffe: Fluoxastrobin und Fluopicolide) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen in Winterraps gegen Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Rapsschwärze (Alternaria brassicae) eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Scenic Gold wird erteilt für die Zeit vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 14.000 Liter, ausreichend für 400.000 ha, bei einer durchschnittlichen Aussaatstärke von 3,5 kg/ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Scenic Gold darf zur Saatgutbehandlung von Winterraps in Räumen eingesetzt werden das zur anschließenden Aussaat im Freiland verwendet wird. Der mögliche Anwendungszeitpunkt ist die Saatgutbehandlung vor der Saat im Stadium der Kultur BBCH 00. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 10 ml/kg Saatgut. Der maximal mögliche Mittelaufwand wurde - bei entsprechend maximal 5 kg Saatgut pro ha - auf 50 ml/ha festgelegt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.