Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Anwendung in Weinreben erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen gegen die Reblaus (Blattreblaus) in Weinreben eingesetzt werden der Nutzung als Jungpflanzen in Rebschule / Rebenpflanzgut vorgesehen ist.
Die Notfallzulassung von Teppeki wird erteilt für die Zeit vom 13. Juni 2024 bis zum 9. Oktober 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 30 kg und ist damit bei zwei Behandlungen ausreichend zur Behandlung von 50 ha Rebschulfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Teppeki darf im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gegen Larven und Adulte der Blattreblaus, zum Zeitpunkt der Kultur „Blatt- und Triebwachstum“ in der Vegetationsperiode gespritzt oder gesprüht werden. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,12 kg/10.000 m² Laubwandfläche in max. 800 Liter Wasser. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.