Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Anwendung in Weinreben erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen gegen die Reblaus (Blattreblaus) in Weinreben eingesetzt werden der Nutzung als Unterlagsreben in Muttergärten/zur Erzeugung von Rebenpflanzgut) vorgesehen ist.
Die Notfallzulassung von Teppeki wird erteilt für die Zeit vom 13. Juni 2024 bis zum 9. Oktober 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 8 kg und ist damit bei zwei Behandlungen ausreichend zur Behandlung von 20 ha Unterlagsreben in Muttergärten.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Teppeki darf im Freiland im Entwicklungszeitraum der Kultur zum Zeitpunkt des Blatt- und Triebwachstum bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gegen Larven und Adulte der Blattreblaus gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Als Behandlungsabstand wurden mindestens 14 Tage festgelegt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,12 kg je 10.000 m² Laubwandfläche in max. 800 Liter Wasser. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.