Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Anwendung in Hopfen erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für CURZATE 60 WG (Wirkstoff: Cymoxanil) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen in Hopfen gegen Falscher Mehltau eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von CURZATE 60 WG wird erteilt für die Zeit vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 8.860 kg, ausreichend für ca. 14.766 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
CURZATE 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Freilandhopfenanbau gegen Falscher Mehltau im Entwicklungsbereich der Kultur bis BBCH 37 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge ist wie folgt vorgesehen:
- bis BBCH 37: 0,3 kg/ha in 700 bis 1300 Liter Wasser/ha
Der maximal mögliche Mittelaufwand wurde auf 0,6 kg/ha in der Kultur festgelegt. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.