Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Anwendung in Hopfen erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Cymbal Flow (Wirkstoff: Cymoxanil) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen in Hopfen gegen Falscher Mehltau eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Cymbal Flow wird erteilt für die Zeit vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 11.200 Liter, ausreichend für ca. 10.266 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Freilandhopfenanbau gegen Falscher Mehltau im Entwicklungsbereich der Kultur BBCH 32 bis BBCH 55 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge ist wie folgt vorgesehen:
- bis BBCH 37: 0,8 Liter/ha in 700-1300 Liter Wasser/ha
- bis BBCH 55: 1,2 Liter/ha in 1300-1900 Liter Wasser/ha
Der maximal mögliche Mittelaufwand wurde auf 2,8 Liter/ha in der Kultur festgelegt. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.