Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Anwendung in Himbeere erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen in Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere), gegen Wollige Rebenschildlaus (Pulvinaria vitis) und Zitrusschmierlaus (Planococcus citri) eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Movento SC 100 wird erteilt für die Zeit vom 01. Juni 2024 bis zum 28. September 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 750 Liter, ausreichend für rund 500 ha Anbaufläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Movento SC 100 darf im Freiland und im Gewächshaus vor der Blüte und nach der Ernte nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der o.a. Kultur in BBCH 57 und ab BBCH 89 gegen Adulte und Larven der o.a. Schaderreger gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha.: Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und
Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.