Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung des Kupfer-Mittels Recudo in Zuckerrüben – auch im ökologischen Anbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.07.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Recudo (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) eine Notfallzulassung erteilt hat. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Cercospora beticola in Zuckerrüben eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung von Recudo wird erteilt für die Zeit vom 8. Juli 2024 bis zum 4. November 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.600 Liter, ausreichend für eine zweimalige Behandlung auf 4.300 ha, begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Recudo darf im Freilandanbau von Zuckerrüben ab BBCH 39 der Kultur bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis zur Bekämpfung der Cercospora beticola gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 14 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha. In der Kultur dürfen maximal 2,0 Liter/ha nicht überschritten werden darf. Bei Behandlungen mit niedriger Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird. Der Wasseraufwand pro ha muss zwischen 150 und 500 Liter/ha liegen. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.