Pflanzenschutzmittel – Notfallsituationen nach Artikel 53 für den Obstbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.04.2023
Madex Primo (Wirkstoff: Granulosevirus) hat eine Zulassung gegen Apfelwickler in Kernobst für die Zeit vom 10. Mai 2023 bis zum 6. September 2023 für 120 Tage erhalten. Das Mittel kann ab Schlüpfen der ersten Raupen mit 50 ml/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,5 m Kronenhöhe) gespritzt werden. Es sind maximal 10 Behandlungen im Abstand von maximal 8 sonnigen Tagen möglich. Wartezeit: F.
Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) wurde wie folgt für die Zeit vom 1. Juni bis zum 28. September 2023 zugelassen:
Gegen erwachsene Schildläuse und Wanderlarven der Wolligen Rebenschildlaus und der Zitrusschmierlaus in Himbeere (ausgenommen: Herbsthimbeere) und Brombeere im Freiland und im Gewächshaus, vor der Blüte (bis BBCH 57) und nach der Ernte (ab BBCH 89), nach Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha in mindestens 600 l Wasser/ha sprühen. Es sind maximal zwei Behandlungen (für die Kultur bzw. je Jahr) im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: F.
Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109-1 zu beachten.
Für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) wurde wieder eine Notfallzulassung gegen die Kirschessigfliege für die folgenden Anwendungsgebiete für jeweils 120 Tage erteilt:
Die Zulassung ist in Süß- und Sauerkirsche auf die Zeit vom 20. Mai bis zum 16. September 2023, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode vom 1. Juni bis zum 28. September 2023 sowie in Pfirsich und Aprikose vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2023 beschränkt.
Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zwei Mal im Abstand von mindestens 7 Tagen mit 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,15 l/ha je Behandlung, maximal 0,3 l/ha in der Kultur/Jahr) gesprüht oder gespritzt werden. Wartezeit: Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode 5 Tage, Pfirsich und Aprikose 7 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m (NW607-2). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095-1 zu beachten. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Für Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole wurde außerhalb von Wasserschutzgebieten für 120 Tage eine Notfallzulassung gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) im Freilandanbau von Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere, Heidelbeere erteilt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2023 bis zum 11. September 2023 ausgesprochen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.650 Liter begrenzt und ist ausreichend zur Behandlung von 1.100 ha außerhalb von Wasserschutzgebieten. Exirel darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden. Der Aufwand beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde auf 3 Tage festgelegt.
Achtung: Eine Notfallzulassung zur Anwendung von Exirel innerhalb von Wasserschutzgebieten ist aufgrund einer neuen Bewertung der als toxikologisch relevant einzustufenden Metaboliten nicht mehr möglich. Der Grenzwert von 0,1 μg/L wird für diese Metaboliten durch die beantragten Anwendungen überschritten. Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser sind daher nicht auszuschließen.