Pflanzenschutzmittel – Kartoffelkäfer im ökologischen Anbau durch Notfallzulassung bekämpfbar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Novodor FC (mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176) zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kartoffelkäfer im ökologischen Anbau.
Die Zulassung von Novodor FC wird für die Zeit vom 20. April 2023 bis zum 17. August 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Novodor FC-Menge ist auf 75.000 Liter begrenzt und damit ausreichend für etwa 6.000 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau bei durchschnittlich zweieinhalb Anwendungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Novodor FC darf zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern im ökologischen Freiland-Anbau von Kartoffeln bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven im Stadium des Schadorganismus: L1 bis L4 - auch als Unterblattbehandlung - gespritzt werden. Als Anwendungszeitraum wurde der Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 31 bis BBCH 79 festgelegt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 5 Liter/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.