Pflanzenschutzmittel – Feuerbrand durch Notfallzulassung bekämpfbar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat LMA (mit dem Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat) zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den Feuerbranderreger in Kernobst.
Die Zulassung von LMA wird für die Zeit vom 22. März 2023 bis zum 19. Juli 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene LMA-Menge ist auf 40.000 kg begrenzt und damit ausreichend für etwa 1.000 ha bei durchschnittlich zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
LMA darf gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora) im Freilandanbau von Kernobst bei Infektionsgefahr bzw. bei Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung auf 4 Anwendungen begrenzt wobei gilt:
- Beim Einsatz in BBCH 61 bis 67: 3 Anwendungen; Nach Hagel bis BBCH 81: 1 Anwendung.
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Sämtliche anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen und sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.