Pflanzenschutzmittel – Erneute Änderung bei der Notfallzulassung von Fonganil Gold
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass der Bescheid vom 22. Januar 2024 für das Fungizid Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) wie folgt abgeändert wird und, dass damit eine erneute Änderung des vorhergehenden Notfallzulassungsbescheides zwingend beachtet werden muss.
Änderung: Die Wartezeit von 42 Tagen in Frische Kräuter (außer Basilikum) wird durch eine Wartezeit von 28 Tagen ersetzt. Die Wartezeit für Basilikum beträgt 42 Tage. Die Wartezeit in Salat-Arten bleibt unverändert.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.