Pflanzenschutzmittel – Erneute Änderung bei der Notfallzulassung von Fonganil Gold
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass der Bescheid vom 22. Januar 2024 für das Fungizid Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) wie folgt abgeändert wird und, dass damit eine erneute Änderung des vorhergehenden Notfallzulassungsbescheides zwingend beachtet werden muss.
Änderung: Die Wartezeit von 42 Tagen in Frische Kräuter (außer Basilikum) wird durch eine Wartezeit von 28 Tagen ersetzt. Die Wartezeit für Basilikum beträgt 42 Tage. Die Wartezeit in Salat-Arten bleibt unverändert.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.