Pflanzenschutzmittel – ATTRACAP steht durch Notfallzulassung zur Verfügung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, sowie für Spargel und Süßkartoffeln vorgesehen.
Die Zulassung von ATTRACAP wird für die Zeit vom 19. Februar 2024 bis zum 17. Juni 2024 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur in einem Zeitraum von exakt 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene ATTRACAP-Menge ist auf 105.000 kg begrenzt und damit ausreichend für eine bundesweite Behandlungsfläche von ca. 3.500 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
ATTRACAP darf im Freilandanbau von Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln beim Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss im Entwicklungsbereich der Kultur im Stadium BBCH 01 oder BBCH 21-33 gestreut werden.
In Süßkartoffeln wird ATTRACAP bei geringem bis mittleren Befall im Larvenstadium des Schadorganismus eingesetzt. Als Anwendungszeitpunkt wurde auch hier das Legen der Kartoffeln im Stadium BBCH 01 festgelegt.
Die Einbringung des Mittels erfolgt in den genannten Kartoffelkulturen durch das Streuen des Granulates in die offene Furche mittels Granulatstreuer. Unmittelbar nach der Anwendung muss eine sofortige und vollständige Bedeckung des Granulates erfolgen.
In Spargel wird ATTRACAP vor dem Schießen des Spargels aus dem Boden bei geringem bis mittleren Befall im Larvenstadium der Schnellkäfer zum Zeitpunkt nach dem Aufdämmen von März bis April mit dem Granulatstreuer eingestreut auf dem abgefrästen Spargeldamm. Die Spargeldämme werden wie gewohnt aufgedämmt. Ende März- bis Anfang April wird die Folie auf dem Damm zur Seite genommen, die obersten 20 cm des Dammes mit der Fräse entfernt und das Granulat mittels Granulatstreuer aufgebracht. Nach dem Aufbringen wird im selben Schritt der Damm wiederaufgebaut. Anschließend wird die Folie wieder auf den Damm gelegt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge in o.a. Kartoffelanbauspektrum und in Spargel wurde festgelegt auf jeweils 30 kg/ha die einer Menge von 1,2x1010 Sporen/ha entspricht. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.