Pflanzenschutzmittel – Änderungsmitteilung zur ATTRACAP-Anwendung in Süßkartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) im Rahmen einer Notfallzulassung ermöglicht.
Wir bitten um Beachtung: Für Süßkartoffel wird das Einsatzgebiet von „Ackerbau“ zu „Gemüsebau“ geändert. Der Anwendungszeitpunkt wird auf „Beim Setzen der Stecklinge oder direkt vor der Pflanzung“ geändert.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.