Pflanzenschutzmittel – Änderungsbescheid für die gemeldete Notfallzulassung in Möhren
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.05.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pirimor G (Wirkstoff Pirimicarb) eine Notfallzulassung nach Art. 53 erteilt. Die Zulassung ist ausschließlich beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Gierschblattlaus als Virusvektor in Möhre. Der bisherige, ergänzende Zusatz „zur Pflanzguterzeugung“ wurde gestrichen.
Der Rest der Meldung vom 23.05.2023 zur Zulassungsdauer, zur bundesweit zur Verfügung gestellten Mittelmenge, zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmenge und Wartezeit bleibt wie gemeldet.