Pflanzenschutzmittel – Änderungen bei einer Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nachfolgende Änderungen bei Verimark mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole mitgeteilt.
Die Zulassung von Verimark wird für die Zeit 23. März 2020 bis zum 20. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 3000 Liter festgelegt. Damit erhöht sich die zu behandelnde Fläche auf 5000 ha bei 40.000 Pflanzen pro ha.
In der Tabelle zur Fassung der Anwendung in der Anlage des Bescheides wird unter Punkt 4 Wartezeiten für die Kulturgruppe der Kopfkohle die Kultur Spitzkohl ergänzt. Die korrigierte Fassung lautet damit:
Wartezeiten in Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle: Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.