Pflanzenschutzmittel – Änderung bei der Notfallzulassung für Fonganil Gold
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.01.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass für das Fungizid Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) eine Änderung des vorhergehenden Notfallzulassungsbescheides vom 16. Januar 2024 vorgenommen wurde.
Änderung: Bei der Antragstellung wurde nicht darauf geachtet, dass der Vorgängerantrag für das Inverkehrbringen und die Anwendung in der Jungpflanzenanzucht von Tomaten im Gewächshaus von Fonganil Gold noch bis zum 28.02.2024 gültig ist. Eine Anpassung des Zulassungszeitraumes ist daher notwendig. Damit wird die Zulassung für die Zeit vom 29. Februar 2024 bis zum 27. Juni 2024 für 120 Tage erteilt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.