Obstbau – Neuer Nationaler Rückstandshöchstgehalt gilt!
Wichtige Informationen des KOB Bavendorf vom 03.09.2024
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Der Wirkstoff Folpet ist ein wichtiger Baustein in der Schorf- und Lagerfäulenbekämpfung und in seiner Wirkung mit der von Captan-Produkten vergleichbar.
Aus diesem Grund wurde die Notfallzulassung für Folpan 80 WDG mit dem Wirkstoff Folpet bereits am 18.07.2024 vom BVL für den Einsatz in Kernobst im Hopfengebiet (ausschließlich Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Lindau) ausgesprochen. Im Rahmen dieser Notfallzulassung wäre in den genannten Landkreisen bis zum 14.11.2024 der Einsatz von Folpan 80 WDG möglich (0,5 kg/ha/m; max. 1,5 kg/ha; max. 3 x/Saison; 21 Tage WZ; 90% = 20m).
Jetzt weist die Übergebietliche Pflanzenschutzberatung Obstbau des Landwirtschaftsamtes Bodenseekreis am KOB-Bavendorf in ihrem aktuellen Pflanzenschutz-Warndienst für die Anbauregion Bodensee im Zusammenhang mit der möglichen Anwendung ausdrücklich darauf hin, dass seit dem 22.08.2024 der neue nationale Rückstandshöchstgehalt (RHG) für den Wirkstoff Folpet im Kernobst in Höhe von 6,0 mg/kg ausnahmslos gilt.
Achtung: Weil es sich bei dieser RHG-Änderung wohlwissentlich um eine Erhöhung des nationalen Rückstandshöchstgehaltes handelt sind die behandelten Früchte nur in Deutschland vermarktbar. Das gilt auch für Mostobst, Muß- und Schälware.
Praxistipp: Aus Sicht der übergebietlichen Pflanzenschutzberatung Obstbau am KOB-Bavendorf sollte im Falle einer Genossenschaftlich organisierten Vermarktung der Einsatz von Folpan 80 WDG sorgfältig abgewogen werden. In diesem Sinne lautet der nachhaltige Rat aus dem KOB Bavendorf: „Sprechen Sie sich vor einer geplanten Behandlung mit Folpan 80 WDG unbedingt mit Ihrer Vermarktung ab.“
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