Pflanzenschutzmittel – Landesspezifische Vorgabe zum Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.03.2023
Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten u.a.) sind abdriftmindernde Düsen der 90%-Klasse oder höher zu verwenden. Diese müssen bei praxisüblichem Einsatz eine Abdriftminderung von 90% erreichen (Maßnahmenblatt A 5.1). Deshalb sind die Feldspritzen mit Düsentypen auszustatten, die diese Vorgaben erfüllen.
Um eine unbeabsichtigte Behandlung des Feldrandes oder von Nachbarflächen zu verhindern, sind Randdüsen zu verwenden. Alternativ können die äußeren Düsen abgeschaltet werden, um die Abstände zum Feldrand exakt einzuhalten.
Die Randdüsen müssen nach der Behandlung des Randbereichs gewechselt werden, da eine Verwendung in der Fläche zu nicht ausreichend behandelten Streifen führt. Für einen schnellen Wechsel zur Randdüse ist die Nachrüstung zumindest eines drehbaren Mehrfachdüsenkörper oder einer elektrischen Randdüsenschaltung zu empfehlen. In der Universaltabelle in der Mitte des Merkblattes „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ sind nur noch Düsentypen aufgeführt, die bei einem Druck von mindestens 2 bar eine Abdriftminderung von 90% erreichen.