Gerätetechnik – Spritzen-TÜV fällig?
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.01.2024
Rechtzeitig vor Saisonbeginn sollten die Spritzen wieder fit gemacht werden. Pflanzenschutzgeräte mit einer grünen Plakette (gültig bis 2024) müssen im ersten oder zweiten Halbjahr 2024 zur Gerätekontrolle. Die Plakette für im Jahr 2024 kontrollierte Geräte ist gelb und gilt bis 2027.
Die Pflanzenschutzgeräte müssen wie folgt für die Kontrolle vorbereitet werden:
- Innen und außen gut reinigen. Reste von Pflanzenschutzmitteln bzw. Frostschutzmitteln im Behälter, Gestänge, in Filtern u.a. restlos entfernen. Das aufgefangene Frostschutzmittel kann wiederverwendet werden
- Behälter zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen
- Feldspritzen sollten mit Düsen ausgerüstet sein, die eine Ausbringung mit 90%iger Abdriftminderung bei einem Druck von mindestens 2 bar ermöglichen. Diese Düsen sind Voraussetzung für die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen NT103 und NT109, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Clomazone, Pendimethalin und Prosulfocarb sowie in FFH-, Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebieten, Kern- u. Pflegezonen von Biosphärenreservaten u.a. - Pflichtmaßnahme IPSplus.
- Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Raumsprühgeräten im Obstbau ist auf Flächen, für die IPSplus gilt, abdriftmindernde Düsentechnik zu verwenden. Hohlkegeldüsen wie z.B. Albuz ATR oder TR 80 haben einen hohen abdriftgefährdeten Feintropfenanteil und dürfen deshalb auf diesen Flächen nicht mehr zum Einsatz kommen
- Informationen zu Fabrikat, Gerätetyp, Baujahr, Behältergröße, Pumpen-Nennleistung, Arbeitsbreite, Düsenbezeichnungen bereithalten
Amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten sind unter nachfolgendem Link zu finden: