Gerätetechnik – Pflanzenschutztechnik auf den Prüfstand
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 23.10.2020
Das Expertenteam beim Landwirtschaftsamt im Landkreis Bad Mergentheim H. Lindner und T. Bender, verweisen darauf, dass Feldspritzen sowie sämtliche Geräte mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht oder angewendet werden bis Ende des Jahres unterliegen einer Prüfpflicht. Ebenfalls prüfpflichtig sind Beizgeräte inklusive Betonmischer und Schneckenkornstreuer. Diese müssen bis zum Jahresende in einer entsprechenden Landmaschinenwerkstatt einer Prüfung unterzogen werden. Bei Betonmischern zum Beizen und bei Schneckenkornstreuern erfolgt die Prüfung in Form einer sog. Sichtprüfung. Bei Beizschnecken oder fest installierten Beizanlagen ist die Überprüfung differenzierter zu betrachten und meist in Landmaschinenwerkstätten nicht möglich. Wenn entsprechende Geräte in Betrieb sind und weiter eingesetzt werden sollen bitte direkt mit dem Landwirtschaftsamt in Verbindung setzen.