Gerätetechnik – Pflanzenschutzgeräteprüfung neu geordnet
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.01.2020
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, erinnert, dass nach der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) die nachfolgenden Pflanzenschutzgeräte seit dem 31. Dezember 2020 erstmals geprüft sein müssen:
- Stationäre und mobile Beizgeräte
- Granulatstreugeräte (auch Düngerstreuer mit denen z. B. Schneckenkorn ausgebracht wird)
- schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte
- Bodenentseuchungsgeräte
Achtung: Ab diesem Jahr dürfen diese Pflanzenschutzgeräte somit nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie geprüft und mit einer Prüfplakette versehen sind.