Gerätetechnik – Neue Gerätekontrollen ab 2020
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 04.11.2020
Die Pflanzenschutzberaterin vom Amt Donaueschingen H. Saddedine weist heute auf die laut Pflanzenschutzgeräteverordnung notwendige Untersuchung und die darin enthaltenen „neuprüfpflichtigen“ Geräte hin.
In der Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 06. Juli 2013 sind prüfpflichtige Geräte mit dem jeweils ersten Prüftermin aufgeführt. Nun müssen bis zum 31.12.2020 auch folgende Geräte von einer anerkannten Kontrollstelle zum ersten Mal abgenommen werden:
- Stationäre und mobile Beizgeräte (auch Betonmischer) mit einer Chargengröße ab 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung
- Granulatstreugeräte, d.h. Schneckenkornstreuer oder Düngerstreuer (wenn damit Schneckenkorn ausgebracht wird)
- Streichgeräte (schleppergetragen oder von Hand geschoben/gezogen)
Die Geräte werden vor allem einer Sichtprüfung unterzogen. Zur Abklärung von Fragen empfehlen wir, den direkten Kontakt zu den entsprechenden Landmaschinenwerkstätten zu suchen.