Gerätetechnik – Neue Codes von Anwendungsbestimmungen mit Bezug auf das "Verzeichnis für Verlustmindernde Geräte"
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ändert ab sofort die Kodes von Anwendungsbestimmungen mit Bezug auf das "Verzeichnis für Verlustmindernde Geräte". Dies betrifft Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit. Der bisherige Kode bleibt weitestgehend erhalten. Er erhält jedoch eine neue Versionsnummer. So wird zum Beispiel aus der Anwendungsbestimmung NW605-1 eine NW605-2.
Die Inhalte der Anwendungsbestimmungen bleiben bis auf den aktualisierten Verweis auf das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte „gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung“ unverändert.
Der neue Bezug für das „Verzeichnis Verlustmindernde Geräte“ des Julius Kühn-Instituts lautet vollständig: „Erste Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4)“.
Die aktualisierten Kodes werden ausschließlich in neuen Zulassungsbescheiden vorwendet. Bestehende Zulassungen und Anwendungen werden von Amts wegen nicht aktualisiert und bleiben weiterhin bestandskräftig.