Gerätetechnik – Geräte reinigen und dann ab zur Prüfung?
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 23.11.2020
Der Pflanzenschutzexperte vom Landratsamt Tübingen A. Lohrer empfiehlt wenn alle Maßnahmen auf dem Feld abgeschlossen sind, die Spritze fachgerecht mit Reinigungsmittel zu reinigen. Zudem muss die Spritze auf Verschleiß und Schäden geprüft werden um die Schäden noch vor Saisonbeginn zu beheben. Anschließend müssen alle flüssigkeitsführenden Teile durch Frostschutzmittel geschützt werden. Falls möglich sollte die gesamte Spritze frostfrei gelagert werden. Tipp: Zumindest elektronische Steuerungen und Manometer sollten frostfrei gelagert werden.
Folgende Gerätetypen müssen nach Pflanzenschutzgeräteverordnung noch in diesem Jahr geprüft werden, wenn mit diesen auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden:
- Stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung
- Granulatstreugeräte (z.B. für die Ausbringung von Schneckenkorn, gilt auch für evtl. hierfür verwendete Düngerstreuer)
- Schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte (z.B. Rotowiper)
- Bodenentseuchungsgeräte
Tipp: Zu den Anforderungen und den Prüfterminen bitte die zuständige Prüfwerkstätte kontaktieren.