Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Kernobst im ökologischen Anbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Spruzit Neu mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Kernobst beschränkt. Mit dieser Zulassung wird die Bekämpfung des Apfelblütenstechers als Schadorganismus im Kernobst (ökologischer Anbau) ermöglicht.
Die Zulassung von Spruzit Neu wird für die Zeit vom 15. Februar 2020 bis zum 13. Juni 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 8500 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Apfelblütenstecher darf im Freiland Kernobst (ökologischer Anbau) nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf vor der Blüte gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 2,3 Liter/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha festgesetzt. Dazu gibt es eine wichtige Erläuterung: Die Aufwandmenge gilt je m Kronenhöhe und maximal 2 m Kronenhöhe (d.h. 4,6 Liter/ha je Behandlung).
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.