Obstbau – Mäusebekämpfung in allen Obstarten notwendig?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 20.10.2020
Aus Sicht der Obstbauexperten des Landwirtschaftsamtes Bruchsal sollte das Fallobst nach der Ernte entfernt oder zerkleinert werden, die Fahrgassen gemulcht und die Baumstreifen möglichst unkrautfrei gehalten werden. Nur so ist der Nagerbesatz einigermaßen in den Griff zu bekommen.
Gegen die Wühl- oder Schermaus hat sich der regelmäßige Fallenfang bewährt. Auch die verdeckte Ausbringung von Schermaus-Ködern auf Zinkphosphidbasis ist sinnvoll, wie beispielsweise Ratron Schermaus-Stick, Wühlmausköder-Wülfel.
Gegen Feldmäuse empfehlen die Bruchsaler Pflanzenschützer die verdeckte Ausbringung mit der Legeflinte von Zinkphospidhaltigem Giftgetreide oder -linsen bei trockener Witterung, wie z.B. Ratron Giftweizen bzw. Ratron Linsen.
Beim Einsatz von Zinkposphidhaltigen Präparaten sind zahlreiche bußgeldbewährte Anwendungsbestimmungen zu beachten:
- Anwendung nur, wenn diese durch Probefänge oder Prognoseverfahren belegt (NS 648), beispielsweise die Lochtretmethode zur Feldmaus-Prognose: Auf einer Kontrollfläche von 250 m² (16m x 16m) werden alle Mäuselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden werden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Bekämpfungsrichtwert: 5-10 geöffnete Löcher pro 250 m².
- Der Köder muss mit einer Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben (NT 664).
- Zwischen dem 1. März und 1. Oktober keine Anwendung in aktuellen Vorkommensgebieten von Haselmaus (im Umkreis um Bäume, Gehölze und Hecken), Birkenmaus und Feldhamster (NT 820, 1 – 3).
- Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass der Schutzzweck des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen (NT 802-1).
- Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs (NT 803-1).
- Bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 10m eingehalten werden (NW 704).
Verwendung von Köderstationen: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf max. 6cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten" (NT 680).
Tipp: Bei Unklarheiten, ob die eigenen Flächen in „Vorkommensgebieten“ von Hamster, Hasel- oder Birkenmaus oder auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln liegen, bitte direkt an die zuständige untere Naturschutzbehörde im Landkreis wenden. Die Fachleute stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.