Obstbau – Auch im Haus- und Kleingarten: Befall durch die Walnussfruchtfliege nicht leicht zu erkennen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.07.2022
In diesem Jahr hängt gebietsweise eine sehr gute Walnussernte in den Bäumen. Damit steigt aber auch die Gefahr, dass die Nüsse durch die gefürchtete Walnussfruchtfliege befallen werden. Gerade jetzt wäre zur Ermittlung des Flugbeginns und Überwachung des Flugverlaufs das Anbringen von Gelbtafeln sehr wichtig, denn gebietsweise wurde schon über einen zunehmenden Zuflug auf den Gelbtafeln berichtet. Diese Maßnahme ist wenig aufwändig und lohnt sich vor allem im Haus- und Kleingarten.
Befallssymptome sind nicht immer auf den ersten Blick sichtbar - Befallene Früchte sind bräunlich bis schwarz gefärbt. Die Fruchtschale ist schleimig und löst sich nicht mehr von der Nuss. In der weichen Fruchtschale sind kleine, weiße Larven zu finden.
Was ist zu tun? - Befallene Früchte sollten gesammelt und über den Hausmüll entsorgt werden, bevor die Larven die Nüsse verlassen. Mit dieser Maßnahme wird der Befallsdruck für das nächste Jahr gesenkt. Nur im Profianbau ist eine direkte Bekämpfung möglich. Doch auch hier sollte vor der Durchführung einer Behandlung unbedingt die Meinung der regionalen, amtlichen Fachberatung eingeholt werden. Fachleute empfehlen - sobald es die Witterung zulässt und der Besatz auf den Gelbtafeln entsprechend hoch ist - eine spezifische Behandlung mit Mospilan SG mit einer Aufwandmenge von 0,125 kg (max. 0,375 kg/ha). Diese Anwendung darf maximal 2x im Jahr durchgeführt werden. Die Wartezeit zwischen der letzten Ausbringung und dem ersten möglichen Erntetermin beträgt exakt 28 Tage.