Obstbau – Anwendung von vertikalen Netzen als zusätzliche technische Option zur Abdriftminderung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelte heute eine korrigierte Version der Fachmeldung vom 20. April 2019:
Ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen vertikale Netze in Kombination mit verlustmindernden Pflanzenschutz-Geräten im Rahmen der Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts genutzt werden können.
Dieser Sachverhalt wurde in der Vorbemerkung zum „Verzeichnis Verlustmindernde Geräte“ des JKI ergänzt. Jedes Gerät muss nach guter fachlicher Praxis und unter Berücksichtigung der Angaben der Gebrauchsanleitung und der Verwendungsbestimmungen im oben genannten Verzeichnis eingesetzt werden.
Spritz- und Sprühgeräte, die im Obstbau eingesetzt werden und für diesen Verwendungsbereich in die Abdriftminderungsklassen 50%, 75% oder 90% des Verzeichnisses eingetragen sind, gelten als eingetragen in die nächsthöhere Abdriftminderungsklasse und können dann entsprechend den Anwendungsbestimmungen der anzuwendenden Pflanzenschutzmittel für die jeweils nächsthöhere Klasse (75%, 90% oder 95%) verwendet werden, wenn
- die Obstanlage mit einem über dem Bestand geschlossenen Hagelschutznetz versehen ist, und
- zwischen den Längsseiten der Obstanlage und dem zu schützenden Objekt (Oberflächengewässer, Saumbiotop) ein geschlossenes vertikales Netz mit einer Maschenweite von maximal 0,27 x 0,77mm angebracht und mit dem Hagelschutznetz verbunden ist.
Hinweis: In der ersten Version dieser Fachmeldung vom 20. April 2019 war die Maschenweite fälschlicherweise in Zentimeter statt Millimeter angegeben.