Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Blumenkohle
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2020
Die Firma CERTIS EUROPE B.V. mit Niederlassung Deutschland hat heute mitgeteilt, dass für das „Cuprozin progress“ eine Zulassungserweiterung nach Art. 51 VO 1107/2009 erteilt wurde.
Nach dieser Zulassungserweiterung darf das Mittel bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis und ab dem BBCH-Stadium 13 der Kultur im Freiland in der neue zugelassenen Anwendung gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) in „Blumenkohle“ gespritzt werden.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen beschränkt. Zwischen den Anwendungen muss jeweils ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tage eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 2,0 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde auf exakt 7 Tage festgesetzt,
Hinweis: Sämtliche Auflagen und Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.