Gemüsebau – Rückstandshöchstgehalte bringen Phosphonathaltige Blattdünger ins Visier
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg - vom 08.06.2021
Zwischenzeitlich sind für viele Kulturen Rückstandshöchstgehalte in akzeptablem Range festgesetzt, so dass hier Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten auszuschließen sein sollten. Dennoch liefern aktuelle Beanstandungen den Anlass, auf die Thematik von Phosphonsäure-haltigen Düngemitteln und den daraus resultierenden Rückständen im Erntegut hinzuweisen.
Bei der Anwendung phosphonathaltiger Dünger kann es zu Rückständen von Phosphonsäure (erfasst als Fosetyl) im Erntegut kommen. Phosphonsäure ist ein gelisteter Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff. Damit fallen Rückstände aus einer „Düngung“ unter die Rückstandshöchstgehalts-Verordnung für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe.
Schon eine einmalige Anwendung kann in manchen Fällen bereits dazu führen, dass der kulturspezifische Rückstandshöchstgehalt nicht eingehalten werden kann und das Erntegut damit nicht mehr verkehrsfähig ist. Aktuell betroffene Kulturen waren Spargel (ggf. kommt es bei dieser Kultur zu einer Anreicherung im Gewebe) und Schalotten (Rückstandshöchstgehalt liegt deutlich unter dem Rückstandshöchstgehalt von Zwiebeln).