Gemüsebau – Notmaßnahmen gegen Jordan-Virus (ToBRFV) werden geändert
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.10.2021
Das Jordan-Virus bedroht die Tomaten- und Paprikaproduktion und kann bis zum wirtschaftlichen Totalausfall führen. Deshalb hat die EU-Kommission Notmaßnahmen erlassen, die den Binnenmarkt vor einer Verbreitung und dauerhaften Ansiedelung des Virus schützen sollen. Diese Notmaßnahmen werden in unregelmäßigen Abständen an die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst. Nun ist es soweit, die aktuellen Notmaßnahmen gegen das Jordan-Virus (ToBRFV) werden zum 3. November 2021 wie folgt geändert.
In Artikel 4 der Durchführungsverordnung werden nun die Maßnahmen bei einem bestätigten Auftreten des Jordan-Virus (ToBRFV) genauer festgelegt, um eine einheitlichere Vorgehensweise in den Mitgliedstaaten der EU zu erreichen. Im Falle eines Auftretens in einem Fruchtproduktionsbetrieb besteht nun eindeutig die Möglichkeit, unter der Einhaltung von umfangreichen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, die betroffenen Bestände bis zum Ende der Anbausaison weiter zu beernten und die Früchte auch zu vermarkten. Die Pflanzen müssen dann erst zum Ende der Anbausaison vernichtet werden.
Eine weitere wichtige Änderung bezieht sich auf Artikel 10, wonach Sendungen von Tomatensaatgut und Tomatenpflanzen aus Israel bei der Einfuhr oder am Bestimmungsort zu 50% einer Testung entsprechend den Vorgaben im Anhang der Verordnung unterzogen werden müssen. Saatgutsendungen aus China müssen nun sogar in jedem Fall (= zu 100%) getestet werden. Bei sonstigen Herkünften von außerhalb des Gebiets der Union müssen lediglich – wie bisher schon – 20% der Sendungen beprobt werden.